Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ab 28. Juni 2025 in Kraft
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Christiane Möller ist Juristin und stellvertretende Geschäftsführerin beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Sie begleitet seit Jahren die Umsetzung des European Accessibility Acts in deutsches Recht.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter ausgewählter Produkte und Dienstleistungen zu digitaler und technischer Barrierefreiheit.
Im Gespräch mit Sascha Lang wird erläutert,
– welche Geräte und Services betroffen sind (z. B. Bankautomaten, E-Books, Online-Shops),
– welche Übergangsfristen gelten und
– wer die Einhaltung künftig kontrolliert.
– welche Geräte und Services betroffen sind (z. B. Bankautomaten, E-Books, Online-Shops),
– welche Übergangsfristen gelten und
– wer die Einhaltung künftig kontrolliert.
Wir beleuchten die Herausforderungen bei der Umsetzung, den Beratungsbedarf der Wirtschaft und die Rolle der Marktüberwachungsstelle in Sachsen-Anhalt. Auch der Einfluss europäischer Normen und mögliche Lücken im Gesetz werden diskutiert.
Ziel ist: mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen – durch bessere Zugänglichkeit im Alltag.
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