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เนื้อหาจัดทำโดย Timo Schlappinger เนื้อหาพอดแคสต์ทั้งหมด รวมถึงตอน กราฟิก และคำอธิบายพอดแคสต์ได้รับการอัปโหลดและจัดหาให้โดยตรงจาก Timo Schlappinger หรือพันธมิตรแพลตฟอร์มพอดแคสต์ของพวกเขา หากคุณเชื่อว่ามีบุคคลอื่นใช้งานที่มีลิขสิทธิ์ของคุณโดยไม่ได้รับอนุญาต คุณสามารถปฏิบัติตามขั้นตอนที่แสดงไว้ที่นี่ https://th.player.fm/legal
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#16 Abmahnung wegen selbstgenähten Gesichtsmasken?

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Im Internet machen Nachrichten die Runde, dass skrupellose Abmahnanwälte ihr Geschäft betreiben. Und das angeblich ausgerechnet gegen Menschen, die in der Coronakrise helfen wollen und selbst Gesichtsmasken nähen und verschenken oder vertreiben. Offenbar ist an den Abmahngerüchten nichts dran.

Nun machte dieser Tage die Nachricht die Runde, dass Herstellern selbst genähter Masken eine Abmahnung drohe. So schreibt etwa die IT-Recht-Kanzlei aus München auf ihrer Website: "Werden selbstgefertigte Masken mit Bezeichnungen wie ,Atemschutz' oder ,Mundschutz' angeboten oder beworben, nimmt der Anbieter eine Widmung vor, die Medizinprodukten vorbehalten ist."

Eine selbst genähte Maske ist aber kein Medizinprodukt.

Das sei ein "Hype um gar nichts" heißt es auf der Internetseite Hoaxbusters.de. Betrieben wird die Seite vom Rechtsanwalt Stefan Dierks aus Hamburg.
Auch die Rechtsanwaltskanzlei Rieck und Partner aus Lübeck schreibt auf ihrer Website, dass derzeit kein Fall einer Abmahnung bekannt sei. Es bestehe beim gewerblichen Vertrieb selbst genähter Atemschutzmasken allerdings die Gefahr eines Verstoßes gegen das Medizinproduktgesetz.

Wie ist deine Meinung dazu? Schreib mit deinen Kommentar per E-Mail an itsmetim2611@gmail.com oder auch auf Twitter unter @itsmetim2611

--- Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/itsmetim2611/message
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Nun machte dieser Tage die Nachricht die Runde, dass Herstellern selbst genähter Masken eine Abmahnung drohe. So schreibt etwa die IT-Recht-Kanzlei aus München auf ihrer Website: "Werden selbstgefertigte Masken mit Bezeichnungen wie ,Atemschutz' oder ,Mundschutz' angeboten oder beworben, nimmt der Anbieter eine Widmung vor, die Medizinprodukten vorbehalten ist."

Eine selbst genähte Maske ist aber kein Medizinprodukt.

Das sei ein "Hype um gar nichts" heißt es auf der Internetseite Hoaxbusters.de. Betrieben wird die Seite vom Rechtsanwalt Stefan Dierks aus Hamburg.
Auch die Rechtsanwaltskanzlei Rieck und Partner aus Lübeck schreibt auf ihrer Website, dass derzeit kein Fall einer Abmahnung bekannt sei. Es bestehe beim gewerblichen Vertrieb selbst genähter Atemschutzmasken allerdings die Gefahr eines Verstoßes gegen das Medizinproduktgesetz.

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