Kann Konto der Deutschen Bahn zugunsten von Opfern des NS-Massakers in Distomo gepfändet werden?
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Der Kassationsgerichtshof in Rom hat in einer am 3. September veröffentlichten Entscheidung, auf die der AK Distomo nun aufmerksam macht, indirekt über Entschädigungsforderungen gegen den deutschen Staat für das Massaker im griechischen Distomo verhandelt. Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit von Pfändung von Forderungen der Deutschen Bahn an die italienische Bahn. In Distomo haben SS-Männer am 10. Juni 1944 218 Menschen aus der Zivilbevölkerung ermordet, darunter auch Kinder.
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