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Ein Gesetz, das Hitler hätte stoppen sollen

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Das "Gesetz zum Schutze der Republik" soll die Weimarer Demokratie vor inneren Feinden schützen. Am 25.3.1930 wird es neu beschlossen, ist gegen die NSDAP aber letztlich erfolglos.


In diesem Zeitzeichen erzählt Martina Meißner:

  • wie ein Gericht Adolf Hitler vor der Ausweisung aus Deutschland bewahrt,
  • von einer Weimarer Republik, die von Verschwörungstheorien, Gewaltexzessen und Inflation bestimmt wird,
  • in welchen Fällen das Republikschutzgesetz zu harten Urteilen führt,
  • vom "Thüringen-Projekt", das heute vor autoritär-populistischen Parteien warnt.

In den Anfangsjahren der Weimarer Republik verüben rechtsextremistische Verschwörer 354 politische Morde. Einer, der für besonderes Aufsehen sorgt, ist der an Reichsaußenminister Walther Rathenau. Nach seinem Tod wird 1922 das erste "Gesetz zum Schutze der Republik" verabschiedet. Es verbietet Organisationen, die sich gegen die "verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform" richten. Zudem verschärft es die Bestrafung politisch motivierter Gewalttaten gegen Regierungsmitglieder und schreibt die Einrichtung eines Staatsgerichthofs fest.
Am 25. März 1930 wird das Gesetz durch eine zweite - deutlich abgeschwächte Version - ersetzt. Letztlich scheitert der Versuch, die Republik zu stabilisieren. Vor der Machtübernahme durch die NSDAP kann auch das Republikschutzgesetz die Weimarer Republik nicht schützen.
Das sind unsere wichtigsten Quellen und Interviewpartner:
  • Martin Sabrow, Historiker
  • Juliana Talg, Juristin
  • Martin Sabrow: Gewalt gegen Weimar. Zerreißproben der frühen Republik, 2023
  • Martin Sabrow: Der Rathenaumord und die deutsche Revolution, 2022
  • Verfassungsblog: Das Thüringen-Projekt

Weiterführende Links:

Welches Thema sollen wir im Zeitzeichen recherchieren? Gibt es Kritik oder Lob?
Gerne her damit: Einfach schreiben an [email protected]
Wir freuen uns auch über Bewertungen auf der Podcast-Plattform des Vertrauens!
Das ganze Zeitzeichen-Archiv gibt’s hier.
Die Macherinnen und Macher hinter diesem Zeitzeichen:
Autorin: Martina Meißner
Redaktion: Carolin Rückl und Sefa Inci Suvak
Technik: Moritz Raestrup

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Das "Gesetz zum Schutze der Republik" soll die Weimarer Demokratie vor inneren Feinden schützen. Am 25.3.1930 wird es neu beschlossen, ist gegen die NSDAP aber letztlich erfolglos.


In diesem Zeitzeichen erzählt Martina Meißner:

  • wie ein Gericht Adolf Hitler vor der Ausweisung aus Deutschland bewahrt,
  • von einer Weimarer Republik, die von Verschwörungstheorien, Gewaltexzessen und Inflation bestimmt wird,
  • in welchen Fällen das Republikschutzgesetz zu harten Urteilen führt,
  • vom "Thüringen-Projekt", das heute vor autoritär-populistischen Parteien warnt.

In den Anfangsjahren der Weimarer Republik verüben rechtsextremistische Verschwörer 354 politische Morde. Einer, der für besonderes Aufsehen sorgt, ist der an Reichsaußenminister Walther Rathenau. Nach seinem Tod wird 1922 das erste "Gesetz zum Schutze der Republik" verabschiedet. Es verbietet Organisationen, die sich gegen die "verfassungsmäßig festgestellte republikanische Staatsform" richten. Zudem verschärft es die Bestrafung politisch motivierter Gewalttaten gegen Regierungsmitglieder und schreibt die Einrichtung eines Staatsgerichthofs fest.
Am 25. März 1930 wird das Gesetz durch eine zweite - deutlich abgeschwächte Version - ersetzt. Letztlich scheitert der Versuch, die Republik zu stabilisieren. Vor der Machtübernahme durch die NSDAP kann auch das Republikschutzgesetz die Weimarer Republik nicht schützen.
Das sind unsere wichtigsten Quellen und Interviewpartner:
  • Martin Sabrow, Historiker
  • Juliana Talg, Juristin
  • Martin Sabrow: Gewalt gegen Weimar. Zerreißproben der frühen Republik, 2023
  • Martin Sabrow: Der Rathenaumord und die deutsche Revolution, 2022
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