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Kurze Vergewaltigung, kurze Strafe? Bundesgericht korrigiert sich

12:03
 
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Die Dauer einer Vergewaltigung dürfe für das Strafmass in keinem Fall zugunsten des Täters berücksichtigt werden. Dies betont das Bundesgericht heute in einem publizierten Fall aus dem Kanton Wallis und präzisiert ein früheres Urteil aus dem Kanton Basel-Stadt, das für viel Aufsehen sorgte. Fall Elsässerstrasse - unter diesem Stichwort wurde damals in den Medien über eine Vergewaltigung in Basel berichtet. Eine junge Frau wurde auf dem Nachhauseweg vom Ausgang vergewaltigt. Für Zündstoff sorgte dann die Urteilsbegründung des obersten Basler Gerichts. Die zuständige Richterin sagte unter anderem, dass sich die «relativ kurze Dauer» der Vergewaltigung strafmildernd auswirke. Das Bundesgericht bestätigte diesen Punkt im Urteil. Nun hat sich ein Mann aus dem Kanton Wallis, der wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, auf dieses Bundesgerichtsurteil berufen und wollte Strafmilderung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und präzisiert sein Urteil zum Fall Elsässerstrasse. ____________________ Habt Ihr Fragen oder Themen-Inputs? Schreibt uns gerne per Mail an newsplus@srf.ch oder sendet uns eine Sprachnachricht an 076 320 10 37. ____________________ In dieser Episode zu hören - Agota Lavoyer, Beraterin für Opfer sexualisierter Gewalt - Marianne Heer, ehemalige Oberrichterin und Rechtsprofessorin Universitäten Bern und Freiburg - Noëmi Ackermann, Inlandredaktorin SRF ____________________ Links - https://www.srf.ch/audio ____________________ Team - Moderation: Dominik Rolli - Produktion: Peter Hanselmann - Mitarbeit: Tim Eggimann ____________________ Das ist «News Plus»: In einer Viertelstunde die Welt besser verstehen – ein Thema, neue Perspektiven und Antworten auf eure Fragen. Unsere Korrespondenten und Expertinnen aus der Schweiz und der Welt erklären, analysieren und erzählen, was sie bewegt. «News Plus» von SRF erscheint immer von Montag bis Freitag um 16 Uhr rechtzeitig zum Feierabend.
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